Maskenpflicht für Krippen-Mitarbeitende

Liebe Eltern

Die generelle Maskenpflicht in Geschäften hat vielerlei Diskussionen um eine Maskenpflicht in Kitas hervorgerufen. Zum einen stellt sich die Frage, ob Eltern beim Bringen und Holen der Kinder eine Maske tragen müssen/sollten. Zum anderen, ob die Betreuer*innen während der Arbeit eine Maske tragen müssen.

Von Seiten der Zürcher Regierung ist der Fall derzeit noch klar: Keine generelle Maskenpflicht in Kindertagesstätten.

Aber: Im Kanton Zürich hat sich (wie in Genf und Freiburg) während der vergangenen Woche eine besorgniserregende Häufung von infizierten Mitarbeiter*innen in Kitas ergeben. Die Folgen für Kinder, Eltern und schlussendlich auch die Kitas sind dramatisch: sämtliche Kontaktpersonen (also Kinder wie Arbeitskolleginnen), denen eine infizierte Mitarbeiter*in länger als 15 Minuten zu nahe gekommen ist, müssen für 10 Tage in Quarantäne. Da dies in der Regel nicht mehr rekonstruierbar ist, verfügt der Kantonsarzt in diesen Fällen vorsichtshalber eine Quarantäne für die ganze Gruppe – im schlimmsten Fall für die ganze Kita.

Diese Massnahme kann einzig durchbrochen werden, wenn die infizierte Person während ihrer Arbeit konsequent eine Schutzmaske getragen hat. Oder während des Nichttragens nie mehr als 15 Minuten näher als 1.5 Meter zu anderen Personen war.

Aus diesem Grund wird der Verband kibesuisse in Zusammenarbeit mit dem Marie-Meierhofer-Institut für das Kind und dem kantonsärztlichen Dienst in den nächsten Tagen eine dringende Empfehlung für das Tragen von Schutzmasken während der Betreuungsarbeit veröffentlichen. Das bedeutet, dass das Tragen von Masken durch Mitarbeiter*innen fortan Standard sein wird.

Für die Betreuung der jungen Kinder wird es definierte Ausnahmen geben, da deren Wohlbefinden stark von einer vollständigen Mimik des Gegenübers abhängig ist. Diese definierten Ausnahmen müssen aber von der Kita «getraced» werden. Im Infektionsfall einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters müssen dann «nur» die ausgewählten Kinder, die zeitweise ohne Maske betreut wurden, in Quarantäne.

Aus diesen Gründen haben wir uns entschieden, dass das Team der Kinderkrippe Teddybär ab Montag, 7. September 2020 während der Betreuung der Kinder grundsätzlich eine Hygienemaske tragen wird.

 

Maskenpflicht für Eltern?

Eine Maskenpflicht für Eltern, die Kinder bringen und abholen wird vom kantonsärztlichen Dienst und den Contact Tracern hingegen explizit nicht empfohlen. Solange die Übergabe weniger als 15 Minuten dauert, wovon in der Regel ausgegangen werden kann, ist das Tragen einer Maske für Eltern nicht indiziert. Wir bitten Sie aber, die Abstandsregeln zu unseren Mitarbeiter*innen und anderen Eltern weiterhin einzuhalten. An Elterngesprächen müssen hingegen zwingend Masken getragen werden.

Was tun bei Corona-Symptomen?

Auch beim Vorgehen bei Corona-Symptomen unterscheiden sich die vom kantonsärtzlichen Dienst verlangten Vorgehensweisen zwischen Kindern und Mitarbeiter*innen deutlich, da eine Übertragung von Kindern auf Erwachsene höchst selten ist.

Sobald Kinder Corona-kompatible Symptome zeigen (Husten, laufende Nase, Halsweh), was im Herbst ein zu erwartender Dauerzustand sein wird, muss das Kind von den Eltern beim Kinderarzt vorgestellt werden. Dieser entscheidet, ob ein Corona-Test gemacht wird (in der Regel nicht) und ob das Kind die Kita weiter besuchen darf. Der Entscheid liegt somit einzig beim Kinderarzt.

Zeigt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter Corona-kompatible Symptome, muss dieser sofort die Kita verlassen und sofort einen Corona-Test machen. Während des Wartens auf das Testresultat muss sich die getestete Person in Quarantäne begeben und steht für die Betreuung nicht zur Verfügung. Eine Rückkehr an den Arbeitsplatz ist erst nach negativem Testresultat mit Maske möglich, sofern es der allgemeine Gesundheitszustand erlaubt.

Wir möchten unsere Eltern darauf sensibilisieren, dass aufgrund dieser eindeutigen Regeln eine hohe Absenzenquote in der Kita zu erwarten ist. Wir werden selbstverständlich alles unternehmen, um die Betreuung Ihrer Kinder aufrecht zu erhalten und zudem den notwendigen Betreuungsschlüssel einzuhalten. Durch gruppenübergreifende Vertretungslösungen wird es aber absehbar zu einer sinkenden Konstanz in den Betreuungskonstellationen kommen, wofür wie Sie bereits jetzt um Verständnis bitten.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis für die wieder ausserordentlicher werdenden Situationen nach einer kurzen Phase der «Fast-Normalität».

Schlussabrechnung Covid-19-Erstattung

Liebe Eltern

Wie Sie den Medien sicher entnommen haben, haben sich National- und Ständerat für eine 100%ige Entschädigung der Eltern, die Ihre Kinder während des Lockdowns selbst betreut haben, ausgesprochen.

Dies ist ein hervorragedes Ergebnis!

Leider haben sich die Informationen und Anforderungen vom Kanton Zürich und dem Bund mehrfach überschnitten und auch unsere Kommunikation und Abwicklung stark herausgefordert.

Wir mussten nun bis zum 17. Juli 2020 eine vollständige Schlussabrechnung für alle Eltern erstellen und einreichen, auf deren Basis Ihre Entschädigung berechnet wird. Diese bringt diverse Korrekturen zu den bisherigen Akonto-Zahlungen mit sich, da der 16. März 2020 entgegen erster Aussagen nicht entschädigt werden kann. Dafür werden die Elternbeiträge zu 100% übernommen.

Aus diesen Gründen haben wir uns entschieden, die bisher praktizierten Akonto-Abrechnungen einzustellen und auf Basis der eingereichten Endabrechnung Ihre Erstattung vornehmen. Dazu müssen wir jedoch die Meldungen an den Kanton vom 17. Juli 2020 erst wieder in unsere Buchhaltung implementieren.

Daher wird sich die Auszahlung / definitive Gutschrift voraussichtlich bis Mitte August verzögern. Wir danken Ihnen herzlich für die Geduld. Wir denken, es ist im Interesse aller, wenn wir nun die gesamte Summe zu effektiven Beträgen abrechnen können statt gestückelte Akonto-Zahlungen vorzunehmen.

Sommerliche Grüsse

Markus Guhn

Letzter Aufruf Covid-19-Selbstdeklarationen

Liebe Eltern

Der Bund und die Kantone haben in der vergangenen Woche den Vollzug der Covid-19-Erstattungen an Eltern, die ihre Kinder wegen der Corona-Krise freiwillig selbst betreuut haben, geregelt.

Die Berge an Papier, die wir dazu zusammenstellen müssen, sind mit Frist 17. Juli 2020 beim Kanton Zürich einzureichen.

Um diese Frist einhalten zu können, müssen wir Sie bitten, Ihre Selbstdeklarationen bis 10. Juli 2020 bei uns eingereicht zu haben (Datum Eingang zählt, nicht der Poststempel!).

Nach dem 10. Juli 2020 eingehende Selbstdeklarationen können wir nicht mehr bearbeiten.

 

Die Formulare stehen Ihnen hier nochmals zum Download bereit.

 

Selbstdeklaration Corona März 2020

Selbstdeklaration Corona April 2020

Selbstdeklaration Corona Mai 2020

Bundesrat sorgt für faire Entschädigung der Eltern

Liebe Eltern

Nach einer kleinen Pause melden wir uns mit einer sehr guten Nachricht in diesem Blog zurück! Doch zuerst möchten wir Ihnen herzlich für Ihr Verstädnis und Ihre tolle Mitarbeit betreffend des Schutzkonzepts danken. Ein paar Dinge sind zurzeit komplizierter als sonst. Dennoch funktioniert das Konzept sehr gut. Vielen Dank, dass Sie so aktiv mitwirken!

Doch nun zu den guten Nachrichten: Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 den Auftrag von National- und Ständerat umgesetzt und eine Verordnung erlassen, die eine vollständige Entschädigung der Eltern vorsieht, welche ihre Kinder während des Lockdowns selbst betreut hatten. Nachdem der Kanton Zürich bereits eine Kostenübernahme von rund 80% in Aussicht gestellt hatten, schliesst der Bund nun absehbar die verbleibende Lücke (https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-79188.html).

Die Verordnung dazu ist bereits geschrieben. Unklar sind derzeit noch die genauen Modalitäten (wie die Rechnung dazu genau aussieht, Ab-/Anrechnung von Kurzarbeitsentschädigungen und nicht zuletzt auch, wann die Gelder zugunsten der Eltern an die Kita ausbezahlt werden). Entsprechend halten wir es derzeit für sinnvoll, am bereits installierten Modus festzuhalten. Demzufolge werden wir Ihnen mit der Juni-Rechnung die Akonto-Erstattungen für nicht in Anspruch genommene Betreuungstage im April gutschreiben (diejenigen Eltern, die ihre Selbstdeklartion für dem März 2020 erst im Mai 2020 eingereicht haben, erhalten die Gutschrift für beide Monate im Juni).

Nach Abrechnung mit dem Kanton und/oder dem Bund werden wir Ihnen das dann fällige Restguthaben in einem zweiten Schritt erstatten. Selbstverständlich erhalten diese Gutschriften auch Familien von Kindern, die bis dahin schon ausgetreten sind. Bitte geben Sie uns zu ihrem Austritt noch ihre Bankdaten bekannt, damit wir die Beträge dann überweisen können.

Das Formular zur Anmeldung der selbst betreuten Tage im Mai finden Sie hier: Selbstdeklaration Corona Mai 2020

Einen guten, sonnigen und gesunden Start in die Woche wünscht

Markus Guhn
– Vereinspräsident –

Gutschriften zugunsten von Eltern, die Ihre Kinder selbst betreut haben

Liebe Teddybär-Eltern

Wie an dieser Stelle bereits angekündigt, hat der Kanton Zürich eine finanzielle Entlastung von Eltern beschlossen, die ihre Kinder wegen der Corona-Krise selbst betreut haben. Wir hatten in Aussicht gestellt, dass wir diese Beiträge jeweils für den Folgefolge-Monat ihrem Kundenkonto gutschreiben werden. Entsprechend steht für den Mai nun die Gutschrift aus dem Monat März 2020 an.

Bis dato hat der Kanton Zürich jedoch noch nicht genau beschrieben, wie sich diese Entlastungs-Beiträge genau berechnen und mit der Kita abrechnen werden. Insbesondere ist unklar, ob wir Ersparnisse durch geringere Lebensmittelkosten und allfällige Kurzarbeitsentschädigungen Ihnen direkt gutschreiben dürfen, oder ob diese dem öffentlichen Beitrag angerechnet werden. Da absehbar ist, dass diese Unklarheiten noch einige Wochen fortbestehen werden, haben wir uns entschieden, Ihnen mit der Mai-Rechnung nun einen provisorischen à-conto-Betrag von rund 80% gutzuschreiben.

Für Säuglinge sind das 105 CHF pro selbst betreutem Tag, für Kleinkinder 95 CHF pro selbst betreutem Tag.

 

Selbstverständlich werden wir weitere Entlastungen, sofern diese nach dem hoffentlich bald definierten Abrechnungsmodus möglich sind, dann im Rahmen einer Schlussabrechnung erstatten. Dies selbstverständlich auch dann, wenn Sie mit Ihrem Kind bis dahin ausgetreten sein werden.

Bleiben Sie gesund!

Markus Guhn
– Vereinspräsident –

Lockerungen Lockdown

Liebe Eltern

Mit grosser Spannung hat wohl die ganze Schweiz gestern Nachmittag die Point de presse des Bundesrats verfolgt. Für viele Branchen wurde nun geklärt, in welchen Schritten der Lockdown gelockert werden soll. Für die Kindertagesstätten waren die Aussagen hingegen sehr vage.

Klargestellt wurde, dass die Kitas weiterhin für alle geöffnet sind. Unklar blieb jedoch, ob die generelle Empfehlung, die Kinder wenn möglich daheim zu betreuen, nun aufgehoben wird. Hier verwies Bundesrat Berset an die Kantone – entsprechend hoffen wir auf baldige Information von der Zürcher Bildungsdirektion (siehe auch die heutige Medienmitteilung des Verbands kibesuisse).

Die Antwort ist für Sie als Eltern sicher in zweierlei Hinsicht wichtig. Zum einen aus gesundheitlichen Überlegungen. Daniel Koch vom BAG hat erneut wiederholt, dass die Kinder nicht die Treiber der Epidemie sind und kaum für eine Verbreitung des Virus sind. Diese Bestätigung nach viereinhalb Wochen Lockdown reduziert unsere elterlichen Sorgen erstmal sehr.

Zum anderen wird die Antwort auch aus finanziellen Gründen wichtig werden. Bisher hat der Kanton Zürich nur ein Kommitment für die Entlastung der selbst betreuenden Eltern abgegeben. Eine Konkretisierung der angekündigten Massnahmen steht weiter aus. Auf Bundesebene hat die WBK-Kommission des Nationalrats ein Hilfspaket über 100 Mio. CHF empfohlen. Das muss aber erst noch durch die Ständerats-Kommission und dann im Mai durchs Parlament.

Für uns als Kita stellt sich nun die Frage, wie wir die Personalplanung gestalten sollten. Denn natürlich möchten wir für jedes anwesende Kind eine gute Betreuung sicherstellen.

Daher möchten wir Sie bitten, uns aktiv mitzuteilen, wenn Sie Ihr Kind nach einer längeren Pause wieder in die Kita bringen möchten. Bitte informieren Sie die Krippenleiterin Mara Deck, wenn sie Ihr Kind wieder in der Kinderkrippe Teddybär betreuen lassen möchten (betrifft nur Kinder, die jetzt eine Kita-Pause hatten).

Wir werden dann die Einsatzplanung unserer Mitarbeiter*innen darauf abstimmen.

Herzliche Grüsse ins Wochenende

Markus Guhn

Petition „Keine Betreuungskrise nach der Coronakrise“

Unterstützen Sie die Petition «Keine Betreuungskrise nach der Coronakrise» an Bund und Kantone zur Unterstützung von Eltern, Tagesfamilienorganisationen, Kindertagesstätten und schulergänzenden Tagesstrukturen:

kita-paket-jetzt.ch

Gemeinsam erreichen wir mehr! Fordern wir Bund und Kantone auf, die Existenz der Einrichtungen der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung zu sichern und die Eltern zu entlasten.

Information betreffend Rechnungsstellung während Corona-Lockdown

Liebe Eltern

Die Massnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus legen weite Teile der Gesellschaft lahm – und zehren an vielen Orten auch an den Nerven. Wir hoffen, dass es Ihnen gut und Ihren Kindern gut geht und sie den Umständen entsprechend gut durch diese Zeit kommen.

Die Kindertagesstätten spielen in dieser Krise in verschiedenen Aspekten eine grosse Rolle. Zuerst vom Bundesrat als systemrelevant erklärt, im gleichen Atemzug vom Kanton als wenn immer möglich zu meiden empfohlen. Und nachgelagert dann als Spielball der politischen und finanziellen Interessen vom Bund, Kanton und der Stadt hin- und hergeschoben. Was für Sie als Eltern und für uns als Dienstleister gleichermassen mehr als unangenehm. Daher – auch an dieser Stelle – nochmals unser herzliches Dankeschön für Ihre Unterstützung und all die netten Worte und Kommitments, die wir in den letzten Wochen von Ihnen erhalten haben.

Wir sind weiterhin bestrebt, für alle Eltern, die Ihre Kinder seit Mitte März 2020 selbst daheim betreuen, eine gute Lösung zu finden. Diese Lösung muss aber von der öffentlichen Hand kommen, da Kinderkrippen gemeinnützig, nicht gewinnorientiert arbeiten und somit über keine Mittel verfügen, um Elternbeiträge zu erstatten oder zu erlassen.

Der Bundesrat hat am Freitag, 3. April 2020 zur allgemeinen Überraschung das 600 Mio. Franken Hilfspaket zur Entlastung der Eltern abgelehnt. Das letzte Wort scheint noch nicht gesprochen, aber mangels aktueller Informationen können wir hier noch nichts budgetieren.

Der Kanton Zürich hat seinerseits angekündigt, sich an der Entlastung der Eltern zu beteili- gen. Auch diesbezüglich haben wir bis dato noch keine konkreten Zusagen kommuniziert bekommen.

Zu guter Letzt ist das Einsparpotential für uns als Kita heute noch ungeklärt. Wir haben per 26.03.2020 für alle Mitarbeiter*innen eine Voranmeldung zur Kurzarbeit getätigt, da wir ja rund die Hälfte des Teams mangels anwesenden Kindern nicht beschäftigen können. Eine Aufbietung zum Erscheinen in der Kita erscheint uns vor dem Hintergrund der gesundheitspolitischen Ziele als unbillig. Es dreht sich bei allen Kantonalen Amtsstellen vieles um die Frage, ob die Kitas überhaupt Kurzarbeit anmelden können, wenn Umsätze eigentlich geschuldet wären. Und ob wir diese Ersparnisse aus der Kurzarbeit verwenden dürfen, um Sie als Eltern aktiv zu entlasten (= Umsätze schmälern). Auch hier: noch totale Ungewissheit.

Vor dem Hintergrund der langen obigen Ausführungen, insbesondere der vielen noch bestehenden Unklarheiten und der absehbar noch benötigten Frist, um diese klären zu können, haben wir uns für folgenden Modus entschieden:

Wir stellen die Rechnungen für den April 2020 gemäss der bestehenden Betreuungsverträge nochmals unverändert und bitten Sie um eine reguläre Begleichung dieser Rechnungen, damit wir auch unsererseits unseren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Mitarbeiter*innen, Vermietern und Lieferanten vollumfänglich nachkommen können.

Gleichzeitig erhalten Sie mit diesem Schreiben ein Abmeldeformular für die Monate März und April 2020, in dem Sie uns rückwirkend für jeden Monat die Tage bekannt geben können, in denen Sie wegen der Corona-Krise auf die vereinbarte Betreuung ihres Kindes verzichtet haben. Mit der rückwirkenden Deklaration möchten wir Ihnen explizit die Möglichkeit geben, während eines Monats oder einer Woche ihren Entscheid «Kita oder Daheim» situa- tiv treffen zu können. Es muss Ihnen als Familie im Sinne des Kindswohls weiterhin möglich sein, die Betreuung in der Kita in Anspruch zu nehmen, wenn eine Betreuung daheim mit mehr Risiken verbunden ist als innerhalb der Kita.

Gleichzeitig garantieren wir Ihnen, dass wir sämtliche Beiträge, welche wir von der Stadt Schlieren, dem Kanton Zürich und/oder Bund erhalten, sowie realisierbare Einsparungen (z.B. Kurzarbeit, geringerer Verpflegungsaufwand) vollumfänglich den Tagen gutschreiben werden, die Sie nicht in Anspruch genommen haben. Diese Gutschriften werden entsprechend rückwirkend auf den Folgefolge-Monat erfolgen, sobald die gesprochenen Gelder auch bei uns eingegangen sind. Konkret werden wir die Gutschrift vom März der Rechnung vom Mai gutschreiben können, die Gutschrift vom April auf der Rechnung vom Juni usw.

Mit diesem Vorgehen behalten Sie weiterhin die Flexibilität, das Angebot der Kita situativ zu nutzen. Wir können auf diese Weise auch bei in den nächsten Tagen und Wochen noch ändernden Bedingungen sämtliche Gutsprachen Ihrem Kundenkonto gutschreiben.

Sollten Sie durch dieses Vorgehen selbst in finanzielle Bedrängnis geraten, weil Sie durch den Lockdown Einkommensverluste erleiden, welche nicht durch die vielfältigen direkten Unterstützungsmassnahmen des Bundes abgedeckt werden, raten wir Ihnen, sich umgehend an die Sozialbehörde zu wenden.

Wir sind sicher, dass wir gemeinsam so am unbeschadetsten durch diese Krise kommen werden. Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung!

Freundliche Grüsse

Markus Guhn

 

Selbstdeklaration Corona März 2020

Selbstdeklaration Corona April 2020

Aktualisierte Massnahmen betreffend Erkrankungssymptomen

Liebe Eltern

 

Wir haben vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) und dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) unterdessen ein aktualisiertes Merkblatt erhalten, welches das Vorgehen bei Krankheitssymptomen bei Kindern, Eltern und Mitarbeitenden regelt.

Die neuen Massnahmen lauten:

Mitarbeitende und Kinder mit Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit mit oder ohne Fieber, Fiebergefühl oder Muskelschmerzen bleiben zu Hause und gehen, falls die Symptome nicht nachlassen, sehr stark sind oder sich verstärken nach telefonischer Anmeldung in eine Arztpraxis oder Notfallstation. Ansonsten begeben sie sich für mindestens 10 Tage in Selbst-Isolation (vgl. BAG: Selbst-Isolation). Mitarbeitenden und Kindern mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung ist es nicht erlaubt, zu arbeiten respektive die Betreuungsinstitution zu besuchen (vgl. BAG: Selbst-Isolation und Selbst- Quarantäne).

Mitarbeitende und Kinder, die im gleichen Haushalt leben wie eine Person mit einer akuten Atemwegserkrankung (Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit) und/oder Fieber, Fiebergefühl, Muskelschmerzen, dürfen die Betreuungsinstitution während 10 Tagen nicht besuchen und begeben sich zu Hause in Selbst-Quarantäne (vgl. BAG: Selbst-Quarantäne). Dies gilt auch, wenn Intimpartner/innen von Mitarbeitenden diese Symptome aufweisen. Bleiben die Mitarbeitenden und Kinder während dieser Zeit beschwerdefrei, können sie ihre Tätigkeit oder ihren Besuch in der Institution danach wiederaufnehmen.

Eltern müssen Kinder mit Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit mit oder ohne Fieber, Fiebergefühl oder Muskelschmerzen umgehend in der Betreuungsinstitution abholen. Das erkrankte Kind und alle Personen, die im gleichen Haushalt leben wie das Kind respektive eventuelle Intimpartner/innen der Eltern, die nicht im gleichen Haushalt leben, müssen sich zu Hause in Selbst-Quarantäne begeben. Zudem sollten alle anderen Mitarbeitenden und Eltern darüber informiert werden. Dies ist wichtig, damit sie bei sich auf mögliche Symptome achten und sensibilisiert sind.

Es besteht keine Pflicht, alle in derselben Betreuungsinstitution betreuten Kinder und Mitarbeitenden unter Quarantäne zu stellen. Es muss keine Schliessung der Einrichtung angeordnet werden. Die Kantonsärztin respektive der Kantonsarzt sowie die zuständige Aufsichts- und Bewilligungsbehörde sollen jedoch umgehend von einem bestätigten COVID-19-Fall in einer Betreuungsinstitution in Kenntnis gesetzt werden.

 

Wir bitten Sie, die aktualisierten Massnahmen zu befolgen, um an der weiteren erfolgreichen Eindämmung der Pandemie mitzuwirken.

 

Vom Bundesrat war heute leider erneut zu hören, dass er sich nur in der Rolle des Koordinators, nicht aber des Geldgebers sieht. Vom Kanton steht leider weiterhin eine Antwort aus, ob und wiefern er sich an den Kosten von Eltern beteiligt, die ihre Kinder selbst daheim betreuen.

Herzliche Grüsse und bleiben Sie gesund!

Markus Guhn

 

Medienmitteilung des Verbands Kinderbetreuung Schweiz kibesuisse

Jetzt droht die folgenschwere Betreuungskrise – Bundesrat lässt Betreuungsinstitutionen und Eltern im Regen stehen

Der Verband Kinderbetreuung Schweiz ist fassungslos, dass der Bundesrat den dringend ausstehenden Entscheid, der noch offenen Finanzierungsfragen in der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung trotz der hohen Dringlichkeit heute nicht getroffen hat. Damit droht nun in der Schweiz eine folgenschwere Betreuungskrise.

 

Widersprüchliches Verhalten des Bundesrates

Der Bundesrat hat Mitte März unmissverständlich klar gemacht, dass die Kinderbetreuungsinstitutionen systemrelevant sind. Entsprechend wurden die Institutionen dazu verpflichtet ihren Betrieb grundsätzlich aufrechtzuerhalten. Seither haben Betreuungsinstitutionen diese Aufgabe unter schwersten Bedingungen wahrgenommen. Bereits damals hätte das folgerichtige Commitment des Bundes bezüglich der Finanzierung dazugehört. Jetzt ist auch heute – trotz der hohen Dringlichkeit – der Entscheid erneut ausgeblieben. Stattdessen wurde schwammig auf bisherige Kantonskompetenzen verwiesen, ungeachtet der ausserordentlichen Ausgangslage für Betreuungseinrichtungen in der Schweiz.

Eltern finanzieren systemrelevante Angebote

Solange der Bund nicht klar signalisiert, dass er gemeinsam mit den Kantonen alle Betreuungsinstitutionen – Kindertagesstätten, Tagesfamilienorganisationen und schulergänzende Tagesstrukturen – schadlos halten wird, sind die Betreuungsinstitutionen auf die weitere Entrichtung der Elternbeiträge angewiesen. Dies führt zu der gesellschaftlich inakzeptablen Situation, dass Eltern, die aktuell bereits stark belastet sind, die Aufrechterhaltung einer Grundversorgung finanzieren. Dies kann nicht im Sinne des Bundesrates sein.

Betreuungseinrichtung sind systemrelevant für die Volkswirtschaft der Schweiz

Es ist unabdingbar, dass der Bundesrat zum Wohl unserer Volkswirtschaft alles unternimmt, dass nach der Covidkrise19 keine Betreuungskrise droht. Eine baldige Entscheidung zu substanzieller finanzieller Unterstützung durch den Bund und die Kantone ist also kein nice-to-have sondern ein must. Es darf nicht sein, dass diese volkswirtschaftlichen existentiellen Fragen aufgrund von politischen Meinungsverschiedenheiten gefährdet werden.

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