Tarife und Reglement

Unsere All-Inclusive-Tarife

Unsere Tagessätze beinhalten die ausgewiesene Betreuungszeit, inklusive Verpflegung, aller Materialien wie Windeln, Pflegeprodukte etc. sowie Ausflüge.

Ganzer Tag (7.00 – 18.30 Uhr)

Kinder ab 18 Monate:         122 CHF

Kinder unter 18 Monate:    137 CHF

Halber Tag mit Mittagessen (7.00 – 14.00 Uhr oder 11.30 – 18.30 Uhr)

Kleinkinder: 95 CHF

Säuglinge: 105 CHF

Zahlungsregelungen / Monatspauschale

Es wird monatlich eine Pauschale in Rechnung gestellt, die sich wie folgt berechnet:

Monatspauschale = Anzahl Betreuungstage    x   Tagessatz   x   4.2

Daraus ergeben sich folgende Monatspauschalen (bei ganztägiger Platzierung).

Tage pro Woche Säuglinge Kleinkinder
2 1’150.80 CHF 1’024.80 CHF
3 1’726.20 CHF 1’537.20 CHF
4 2’301.60 CHF 2’049.60 CHF
5 2’877.00 CHF 2’562.00 CHF

Die Monatspauschale ist auf Anfang eines Monats im voraus fällig. Die Eltern verpflichten sich, einen Dauerauftrag mit der beim Eintritt mitgeteilten Monatspauschale zugunsten des Vereins Orte für Kinder einzurichten

Kosten Interessentenliste / Depots

Wir erheben selbstverständlich keine Gebühren für die Aufnahme auf der Interessentenliste.

Es ist zudem kein Depot zu hinterlegen.

Bei der Vertragsunterzeichnung ist lediglich eine Anzahlung für den ersten Betreuungsmonat fällig. Nach dem Eintritt in die Kinderkrippe Teddybär wird dieses zur Zahlung der ersten Rechnung verwendet.

Rabatte für Subventionierte Plätze

Die Kinderkrippe Teddybär hat mit der Stadt Schlieren eine Leistungsvereinbarung. Eltern, die in Schlieren wohnhaft sind und deren Nettoeinkommen (aller im Haushalt des Kindes lebenden Personen) unter CHF 110‘000.00 aufweisen, haben Anspruch auf Rabatt.

Um Rabatt zu erhalten, müssen die Eltern bei der Stadt Schlieren einen Antrag einreichen. Anschliessend legt die Stadt Schlieren die Höhe der Rabatte fest.

Die Rabatte werden jedes Jahr aufgrund der Steuererklärung neu berechnet. Reichen die Eltern die benötigten Dokumente unvollständig oder zu spät bei der Stadt Schlieren ein, kann die Krippe keinen Rabatt gewähren.

Die entsprechenden Rabatte bezahlt die Stadt Schlieren direkt an die Krippe.

Für den Antrag und die Gutsprache der Rabatte sind die Eltern verantwortlich.

Weiterführende Informationen